Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der Universität zu Köln
Präambel
Die Universität zu Köln (im Folgenden UzK) verfolgt die Ziele, überlieferte Erkenntnisse kritisch zu bewahren, neues Wissen zu gewinnen und beides für Wissenschaft und Gesellschaft sowie folgende Generationen zugänglich, nachvollziehbar und nutzbar zu machen. Das Management, die Sicherung, Aufbewahrung und nachhaltige Bereitstellung von Forschungsdaten müssen daher nach anerkannten wissenschaftlichen und rechtlichen Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen.
Grundsätze
1. Forschungsdaten sind Daten, die im Zuge der Forschung gesammelt, beobachtet, simuliert, abgeleitet oder generiert werden. Sie können unter Anwendung verschiedener Methoden bearbeitet und analysiert werden. Soweit für eine Publikation oder weitere Forschung relevant, sollten sie archiviert sowie ggfs. publiziert werden. Demzufolge treten die Forschungsdaten in jeder Wissenschaftsdisziplin in unterschiedlichen Medientypen, Aggregationsstufen und Formaten auf.
2. Das Management von Forschungsdaten umfasst die Planung, Erfassung, Verarbeitung, Bereitstellung, Aufbewahrung und Dokumentation. Es sichert den Zugang, die Nachnutzung, Reproduzierbarkeit und Qualitätssicherung aller Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Ergebnissen zugrunde liegen. Auf diese Weise werden die Nachprüfbarkeit und die Wiederverwertbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen ermöglicht. Der Umgang mit Forschungsdaten ist durch den Fortschritt in der Forschung einem ständigen Wandel unterworfen.
3. Die Projektleiterinnen und Projektleiter sowie eigenverantwortlich Forschende sind für das Forschungsdatenmanagement ihrer Forschungsvorhaben verantwortlich. Alle an einem Forschungsprojekt mitarbeitenden Personen sind für die Einhaltung der im Projekt getroffenen Regelungen verantwortlich. Sie dokumentieren den gesamten Forschungsprozess sowie die verwendeten Werkzeuge und Verfahren in angemessener fachspezifischer Form.
4. Sofern in einem Vorhaben Forschungsdaten gewonnen werden, wird in der Regel ein Datenmanagementplan erstellt und gepflegt. In diesem sollten alle relevanten Forschungsdaten beschrieben werden, sowie ein Konzept für den Umgang mit ihnen enthalten sein (u.a. Zugangs- und Nutzungsrechte).
5. Die UzK berät beim Forschungsdatenmanagement in Forschungsvorhaben von der Planung, über die Durchführung bis über das Vorhabensende hinaus und bietet geeignete Aus- und Fortbildungen an. Bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll über den adäquaten Umgang mit Forschungsdaten informiert und fachspezifische Kompetenzen und Standards vermittelt werden.
6. Die UzK implementiert und unterhält eine Forschungsdateninfrastruktur. Sie stellt damit eine angemessene Aufbewahrung und die technische Verfügbarkeit von digitalen Forschungsdaten sicher.
7. Die Veröffentlichung, Speicherung und Archivierung von Forschungsdaten und ihre Dokumentation erfolgen langfristig in der Informationsinfrastruktur der UzK oder in anerkannten externen oder internen Datenarchiven bzw. Fachrepositorien.
8. Die UzK und insbesondere ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beachten beim Forschungsdatenmanagement ethische, datenschutz- und urheberrechtliche bzw. geheimhaltungswürdige Belange. Die Prüfung der Forschungsdaten im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes sowie vertraglicher Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
9. Die UzK fördert und unterstützt den offenen Zugang zu Forschungsdaten. Die Forschenden sind jedoch insbesondere nicht verpflichtet, Forschungsdaten vor der Verarbeitung, Auswertung und Publikation sowie sonstigen Formen der Verwertung Personen außerhalb des Projektteams zugänglich zu machen, vorbehaltlich der Offenlegung gegenüber Kommissionen. Vertragliche Vereinbarungen sowie Anforderungen der Drittmittelgeber bleiben ebenfalls unberührt. Bei einer Übertragung von Nachnutzungs- oder Veröffentlichungsrechten soll darauf geachtet werden, dass die Daten für wissenschaftliche Zwecke frei verfügbar bleiben.
10. Die UzK erkennt an, dass die Umsetzung der Leitlinie die Situation und Besonderheiten der Fächerkulturen zu berücksichtigen hat.
Die Universität zu Köln verpflichtet sich, die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Grundsätze zu schaffen.